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Voraussetzungen, Fragen und Details zum DVPJ

Der Deutsche Verband der Pressejournalisten (DVPJ) wurde 2005 gegründet ist mit über 12000 Mitgliedern einer der größten Berufsverbände für Journalisten (auch für nebenberuflich tätige) in Europa. Die Mitglieder sind haupt- oder nebenberufliche Journalisten, Medienschaffende und Experten aus allen Fach- und Ressortbereichen. Hierzu gehören Journalisten (Print  (Wort, Bild, Ton und Internet), Verleger, Autoren, Redakteure, Pressefotografen, redaktionelle Blogger,  Presseagenturen, Regisseure, Kameraleute, Pressesprecher, Hörfunkreporter, Kritiker und Inhaber bzw. leitende Angestellte von TV-Produktionen und Redaktionsbüros.

Der DVPJ unterstützt und fördert die Interessen seiner Mitglieder und versteht ich als innovative und serviceorientierte Journalisten-Vereinigung. Aufgrund seines breiten Leistungsspektrums verzeichnet der DVPJ ein stetiges Mitgliederwachstum und gehört nicht zuletzt aufgrund guter Umfragewerte zu jenen Organisationen mit der höchsten Mitgliederzufriedenheit.


1. Wer bekommt einen Pressepass und was sind die Voraussetzungen?
Anspruch auf das Ausweisdokument haben Personen, die journalistisch tätig sind (Teilzeitbasis, haupt- oder nebenberuflich). In welchem Land Sie ansässig sind, spielt keine Rolle: Den presspass beantragen können weltweit alle journalistisch tätigen Personen, unabhängig von der Ressort- oder Fachausrichtung.
2. Wozu wird ein Pressepass benötigt und was nutzt der Pass?
Die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit, auch in internationalen Gefilden, wird durch den Pressepass erleichtert. Wer dokumentarisch arbeitet, als Eventreporter agiert oder als Recherchejournalist tätig ist benötigt Zugang zu bestimmten Veranstaltungen oder Örtlichkeiten (Backstage, Mixed-Zone etc.). Arbeitserleichterung schafft in diesen Fällen ein Pressepass. Für Behördenauskünfte, das Recherchieren von Sonderinformationen oder für Akkreditierungszusagen ist der Pass ebenfalls sehr gut einsetzbar. Für diese Zwecke kann außerdem ein spezieller Redaktionsvermerk eingefügt werden.
3. Wer stellt den Pressepass aus und wie lange ist der Pass gültig?

Der Pressepass wird ausgestellt vom Deutschen Verband der Pressejournalisten. Der Verband hat über 9000 Mitglieder in 40 Ländern und versteht sich als unabhängige und Interessensvertretung für Journalisten, Pressefotografen, PR-Verantwortliche und Reporter. In diesem Kontext veröffentlicht der DVPJ u.a. Verbandspublikationen und vermittelt einen beruflichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern. Weitere Informationen zum DVPJ finden Sie - hier -


Der Pressepass ist international bzw. weltweit einsetzbar und wird ausgestellt von einer amtlich eingetragenen Journalistenvereinigung. Das Passdokument eignet sich nahezu ideal für alle Journalisten und Medienschaffenden (Reporter, Pressefotografen, PR- oder Öffentlichkeitsbeauftragte, Blogger, Recherchejournalisten, Pressesprecher, Video- und Onlineredakteure, etc.). Vorteile:

 • Kein Ausschluss von nebenberuflichen oder sporadisch tätigen Pressevertretern
 • Einfache, saubere und transparente Abwicklung
 • Kosten für Bearbeitung, Versand und Ausstellungsgebühren inklusive
 • Keine teuren Jahresgebühren, faire Pauschalgebühren

Sonderservice: Auf Anfrage wird bestätigt, dass Sie regulär als Journalist beim DVPJ registriert sind bzw. redaktionell für das Nachrichten- und Presseportal „European News Agency“ tätig sein können. Der vom DVPJ autorisierte Pressepass ist ab Datum der Ausstellung gültig. Details zu der Ausstellungsdauer und den Servicegebühren finden Sie - Hier -


DVPJ: Europaweit eine der ersten Adressen für nebenberufliche Journalisten

Der DVPJ e. V. wurde vom Bundestagspräsidenten gem. GO BT in die öffentliche Liste der im Bundestag registrierten Lobby-Verbände (Reg. Nr. 991) aufgenommen, welche ihre Interessen gegenüber Bundestag und Bundesregierung vertreten. Der DVPJ ist zudem in der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern offiziell im Bundesanzeiger aufgeführt (#991). Der Bundesanzeiger wird herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz (ISSN 0720-6100). Die öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden wird laufend aktualisiert und steht auf der Internnetpräsenz des Deutschen Bundestages permanent zum Abruf bereit. Europa: Der DVPJ Presseausweis wird seit 2007 vom Europäisches Parlament in Straßburg, LOW T02011 (Dienstsitz: Allée du Printemps in F-67070 Straßburg) akzeptiert.



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